Der Streit um einen „Dispo“ ist ärgerlich und unter Umständen vermeidbar. Wenn Unternehmen auf die Begrenzung möglicher Ausgaben achten und verantwortungsvoll mit geliehenem Geld umgehen, kann eine angemessene Kreditlinie zu beiderseitigem Vorteil wirken: Der Kontobesitzer hat im Not- oder Bedarfsfall mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als de facto in der Kasse ist, die Bank profitiert von für sie sehr günstigen weil hohen Zinsen.
Gerade Unternehmen mit hohen Warenbeständen haben so die Chance, über die so geschaffene Liquidität die anstehenden und überlebenswichtigen Abverkäufe abwarten zu können. Umso dramatischer ist es daher, wenn Kreditrichtlinien von der Bank einseitig aufgekündigt werden. Für den Kunden bedeutet das nämlich nicht nur fehlende Liquidität für den Moment – was schon schlimm genug ist -, sondern vielfach noch höhere Zinsen aus nicht genehmigten Kontoüberziehungen oder restriktive und unerfüllbare Rückzahlungsforderungen.
Rechtsanwalt Fritsch, als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hafencity für Bankrecht zuständig, bezweifelt einerseits, dass einseitige Vertragskündigungen in allen Fällen zulässig sind und andererseits, dass die anschließenden Folgen für den Bankkunden unbedingt hinzunehmen sind.
Mehr Infos zum Thema "Dispo kündigen finden Sie auf der Bankrechtsseite der Kanzlei Hafencity.